Beratung der NGO „ Article 19 Eastern Africa“

Auftraggeber: Senior Expert Service auf Anfrage der NGO

Projektlaufzeit: 6. bis 27. März 2016

Projektbeschreibung

Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen in den Bereichen Internationale Menschenrechte und Gute Regierungsführung/Good Governance und der Medien- und Pressefreiheit, die für die Arbeit von Anwälten/Richtern und Human Rights Aktivisten relevant sind. Förderung  und Unterstützung von Kontakten/Gespräche mit der Deutschen Botschaft, der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit/GIZ und deutschen politischen Stiftungen vor Ort unter Beteiligung/Mitwirkung von Vertretern der NGO „Article 19 Eastern Africa“. „Article 19“ bezieht sich auf den Artikel 19 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Dort wird Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit garantiert. Dafür setzt sich diese NGO, die in London registriert ist, weltweit ein. In Nairobi ist das Regionalbüro für Ostafrika.

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